Stand: November 2003
1. +umwelt.plus.karte
1.1. Die +umwelt.plus.karte berechtigt ihren Eigentümer zur Inanspruchnahme von +umwelt.plus.karte-Rabatten auf je alle oder je ausgewählte Angebote der einzelnen Leistungspartner der +umwelt.plus.karte. Die Höhe der von den jeweiligen Leistungspartnern der +umwelt.plus.karte den Eigentümern der +umwelt.plus.karte gewährten Rabatte wird verbindlich in individuellen Kooperationsvereinbarungen zwischen Ökostadt Rhein-Neckar e.V. und den Leistungspartnern der +umwelt.plus.karte festgelegt und wird in den Kommunikationsmedien der +umwelt.plus.karte bekanntgegeben.
1.2. Die +umwelt.plus.karte berechtigt ihren Eigentümer zur Inanspruchnahme von Sondervergünstigungen, die von den Leistungspartnern der +umwelt.plus.karte den Eigentümern der +umwelt.plus.karte neben den Rabatten gewährt werden können.
1.3. Der Anspruch auf einen +umwelt.plus.karte-Rabatt oder eine +umwelt.plus.karte-Sondervergünstigung besteht nur bei Vorlage einer gültigen +umwelt.plus.karte bei der Bezahlung oder der Rechnungsstellung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der +umwelt.plus.karte bezeichneten Eigentümer durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann der Käufer bei der Bezahlung oder Rechnungsstellung keine gültige +umwelt.plus.karte vorlegen, so hat er den regulären Preis zu zahlen bzw. bekommt den regulären Preis in Rechnung gestellt. Legt der Käufer innerhalb einer Woche nach der Bezahlung oder der Rechnungsstellung eine zum Bezahlungs- bzw. Rechnungsstellungszeitpunkt gültige +umwelt.plus.karte vor, wird der Rabatt oder die Sondervergünstigung nachträglich gewährt.
2. Bestellung
2.1. Die Bestellung der +umwelt.plus.karte erfolgt auf der Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins.
2.2. Die postalische, elektronische oder fernmündliche Bestellung muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Geltungsbeginn der +umwelt.plus.karte bei Ökostadt Rhein-Neckar e.V. eingegangen sein. Bei einer personalbedienten Verkaufsstelle und sofortiger Bezahlung wird die Bestellung sofort bearbeitet und eine +umwelt.plus.karte ausgestellt. Die +umwelt.plus.karte wird frühestens sechs Wochen vor ihrem ersten Geltungstag ausgegeben.
3. Preise
3.1. Es gelten die Preise der jeweiligen Preisliste.
3.2. Ehe- und Lebenspartnern und Kindern von +umwelt.plus.karte-Eigentümern (Hauptkarte) wird auf Bestellung bei Nachweis eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes eine +umwelt.plus.karte (Zusatzkarte) gegen ein Bearbeitungsentgelt ausgestellt.
4. Geltungsdauer
4.1. Die Geltungsdauer der +umwelt.plus.karte beträgt ein Jahr ab dem ersten Gültigkeitstag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 90 Tage vor Ablauf der Nutzungsperiode eine schriftliche Kündigung ausgesprochen wird.
4.2. Die +umwelt.plus.karte wird zu den jeweils gültigen +umwelt.plus.karte-Bedingungen ausgestellt. Davon unabhängig behält sich Ökostadt Rhein-Neckar e.V. Änderungen an der Höhe der mit den einzelnen Leistungspartnern vereinbarten +umwelt.plus.karte-Rabatte, am Umfang des bei den jeweiligen Leistungspartnern mit +umwelt.plus.karte-Rabatten belegten Angebotsspektrums sowie an der Zusammenstellung der +umwelt.plus.karte-Leistungspartner vor. Eigentümer der +umwelt.plus.karte werden über solche Änderungen unverzüglich in den Kommunikationsmedien der +umwelt.plus.karte informiert.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Preises vom Konto des Bestellers am ersten Geltungstag der +umwelt.plus.karte. Anderenfalls wird mit der +umwelt.plus.karte eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am Tage des Gültigkeitsbeginns der +umwelt.plus.karte eingegangen sein. Bei Bestellung der +umwelt.plus.karte in einer personalbedienten Verkaufsstelle ist der Preis der +umwelt.plus.karte in bar oder - bei Vorhandensein der entsprechenden technischen Voraussetzungen - per ec-card oder Kreditkarte zu bezahlen.
6. Ungültigkeit
6.1. Die +umwelt.plus.karte ist ungültig, wenn sie durch den in ihr ausgewiesenen Eigentümer nicht unauslöschlich mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschrieben ist oder sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde.
7. Umtausch, Erstattung, Ersatz
7.1. Die +umwelt.plus.karte ist von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
7.2. Für eine abhanden gekommene +umwelt.plus.karte wird gegen ein Entgelt von 5 Euro beim Verein Ökostadt Rhein-Neckar e.V. eine Ersatz-+umwelt.plus.karte für die verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene +umwelt.plus.karte verliert mit Zugang der Ersatz-+umwelt.plus.karte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
Hinweise zum Datenschutz
Die mit der +umwelt.plus.karte-Bestellung erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden für die Erstellung und Abwicklung der +umwelt.plus.karte und zur Kundenbetreuung verwendet. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist Ökostadt Rhein-Neckar e.V. Es werden keine Daten an Stellen außerhalb von Ökostadt Rhein-Neckar e.V. übermittelt. Sollte ein +umwelt.plus.karte-Eigentümer der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung nicht zustimmen, kann der Widerspruch an Ökostadt Rhein-Neckar e.V. gerichtet werden.
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